Unsere Satzung
Hier finden Sie unsere Vereinssatzung. Klicken Sie bitte auf die einzelnen Reiter, um den entsprechenden Paragrafen der Satzung anzuzeigen.
§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein hat seinen Sitz in Beverungen, Ortsteil Amelunxen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2 - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicher Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 - Mitgliedschaft
Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung wird der Versammlung bekanntgegeben.
Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Zu Ehrenmitgliedern werden die Mitglieder bestimmt, welche das 70. Lebensjahr vollendet und mindestens 20 Jahre dem Verein angehört haben. Außerdem kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung jede andere Person zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Die Mitgliedschaft endet
- durch den Tod des Mitglieds
- durch freiwilligen Austritt
- durch Streichung von der Mitgliedsliste
- durch Ausschluss aus dem Verein
- durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Beitragszahlung im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen und der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Sollten einem Mitglied die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden, dann geht mit dem Tage des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte auch die Mitgliedschaft verloren.
§4 - Mitgliedsbeiträge
§5 - Organe des Vereins
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
§6 - Mitgliederversammlung
Die Einberufung hat spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Versammlung zu erfolgen. Sie geschieht unter Bekanntgabe der Tagesordnung in ortsüblicher Weise durch Aushang im Vereinskasten und durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse.
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist
- Entgegennahme des Jahresberichts
- Entgegennahme des Kassenberichts
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Beschlussfassung über Vereinsangelegenheiten, Ausschließung von Mitgliedern, Auflösung des Vereins uns Satzungsänderungen. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks gelten die Vorschriften des § 33 BGB. Beabsichtigte Satzungsänderungen sind in der Einladung zur Versammlung in der Tagesordnung aufzuführen. Satzungsänderungen bedürfen die Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen die Abgabe der Stimmen aller Mitglieder.
Von der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, in dem die Beschlüsse im Wortlaut aufzuführen sind. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter un dem Protokollführer zu unterzeichnen.
§7 - Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem erweiterten Vorstand und dem geschäftsführenden Vorstand. Mitglieder des erweiterten Vorstands sind
- der/die 1. Vorsitzende
- der/die 2. Vorsitzende
- der/die 1. Schriftführer/in
- der/die 2. Schriftführer/in
- der/die 1. Kassierer/in
- der/die 2. Kassierer/in
- die Beisitzer/innen
Die Beisitzer/innen bestehen aus mindestens zwei und höchstens sechs Mitgliedern. Die Beisitzer/innen haben die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu unterstützen.
Über die jeweiligen Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§8 - Offizierkorps
Das Offizierkorps hat folgende Offiziere:
- Schützenoberst und dessen Adjutant
- Schützenmajor und dessen Adjutant
- Schützenhauptmann und dessen Adjutant
- 1. und 2. Zugführer
- Fahnenträger und dessen Begleiter
§9 - Kassenprüfung
Die Kassenprüfer geben der Mitgliederversammlung einen Bericht über ihre Prüfungen, sie beantragen die Entlastung des Vorstandes, stellen die Entlastung fest und sprechen sie aus.
§10 - Vereinsmitteilungen
§11 - Vereinseigentum
Für die Anfertigung, Führung und Ergänzung der Inventarlisten sind die Kassierer bzw. Kassiererinnen zuständig.
§12 -Vereinslokal
§13 - Auflösung des Vereins
§14 - Inkrafttreten
Die Beschlussfassung und damit die Gültigkeit vorstehender Satzung erfolgte in der heutigen Mitgliederversammlung.